Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 2 LA 1667/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,19363
OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 2 LA 1667/17 (https://dejure.org/2019,19363)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.07.2019 - 2 LA 1667/17 (https://dejure.org/2019,19363)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 2 LA 1667/17 (https://dejure.org/2019,19363)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,19363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs 1 JAG ND; § 37 Abs 2 JAGV ND; § 7 JAG ND; § 9 Abs 2 JAG ND
    Aufgabenstellung; Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum: Prüfungsrecht; Chancengleichheit; Chancengleichheit: Prüfungsrecht; Gestaltungsspielraum; Klausursachverhalt; Prüfung; Prüfungsaufgabe; Prüfungsbehörde; Prüfungsthema; Willkürverbot; zweite juristische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 2 LA 410/05

    Vorliegen eines Bewertungsfehlers bei der Korrektur einer Klausur für das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 2 LA 1667/17
    Bei der Erstellung einer Prüfungsaufgabe und der Auswahl der Prüfungsthemen besteht ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum der Prüfungsbehörde (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 2 LA 410/05 -, juris Rn. 12).

    Mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dürfen die Leistungsanforderungen einer juristischen Staatsprüfung zudem nicht außer Verhältnis zu den Anforderungen stehen, zu denen die Prüfung den Zugang eröffnen soll (vgl. Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 2 LA 410/05 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 2 LB 158/10
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 2 LA 1667/17
    Bei prüfungsspezifischen Wertungen ist dem Prüfer hingegen ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen, sodass das Gericht nur prüft, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt hat, allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder willkürlich gehandelt hat (stRspr., vgl. Senatsurt. v. 24.5.2011 - 2 LB 158/10 -, juris Rn. 45 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2010 - 2 ME 143/10

    Familiäre Belastungen als Rechtfertigungsgrund eines nachträglichen Rücktritts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 2 LA 1667/17
    Soweit der Kläger zudem auf die mit 3, 63 Punkten in der Tat geringe Durchschnittspunktzahl aller Prüflinge abstellt, ist das nicht ausreichend, um einen überzogenen Schwierigkeitsgrad zu begründen (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 16.3.2010 - 2 ME 143/10 -, juris Rn. 25).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 3 MR 7/21

    Corona - Videoaufsicht bei elektronischer Hochschulprüfung zulässig

    Die Erstellung der Aufgabe und die Auswahl der Prüfungsthemen beruhen auf fachwissenschaftlichen und prüfungsspezifischen Gesichtspunkten (vgl. OVG B-Stadt, Beschl. v. 04.07.2019 - 2 LA 1667/17 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 2 ME 349/20

    Studenten müssen trotz Corona-Pandemie an Präsenzprüfungen teilnehmen

    Bei der Erstellung der Aufgabe und der Auswahl der Prüfungsthemen kommt dem Prüfer im Rahmen der rechtlichen Vorgaben nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 4.7.2019 - 2 LA 1667/17 -, juris Rn. 7; v. 10.9.2019 - 2 LA 394/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2019 - 2 LA 394/18

    Geschichtliche Grundlagen; Juristenausbildung; Pflichtfachprüfung; Prüfungsstoff;

    Mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dürfen die Leistungsanforderungen einer juristischen Staatsprüfung zudem nicht außer Verhältnis zu den Anforderungen stehen, zu denen die Prüfung den Zugang eröffnen soll (vgl. Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 2 LA 410/05 -, juris Rn. 12; Senatsbeschl. v. 4.7.2019 - 2 LA 1667/17 -, juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht